Mitglied im Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V.

Geschäftsstelle: Im Kultur- und Verkehrsamt Wehr, Hauptstraße 14, 79664 Wehr

Tel.: 07762/808-602

Fax: 07762/808-150

Internet: www.vhs-wehr.de

E-Mail-Adresse: vhs@wehr.de


Bürozeiten:

Mo. bis Fr. 8.00-12.00 und

Di. 14.00-16.00 Uhr

Do. 15.00-18.30 Uhr


Leitung:

Fatima Zobeidi-Weber (Tel.: +49 (7762) 808-602)


VHS-Geschäftsstelle:

Lorena Brigante (Tel.: +49 (7762) 808-601)


1. Vorsitzende des Beirates:

Annette Hufschmidt


2. Vorsitzender des Beirates:

Johannes Mulflur


Konten der VHS:

Sparkasse Hochrhein

IBAN: DE46 6845 2290 0029 0003 12

BIC: SKHRDE6W

 

Volksbank Rhein-Wehra eG

IBAN: DE90 6849 0000 0010 0093 08

BIC: GENODE61BSK

 

Geschäftsbestimmungen


Die Volkshochschule der Stadt Wehr ist eine von der Stadt getragene Einrichtung der Weiterbildung, die allen Erwachsenen und Heranwachsenden offen steht.


Anmeldung

Bei allen Veranstaltungen der VHS (Vorträge und Konzerte ausgenommen) ist eine Anmeldung nach Erscheinen des Programms erforderlich. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit der unterschriebenen Anmeldekarte, per Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der VHS Wehr anerkannt.

Die erhobenen Daten werden für Verwaltungszwecke elektronisch gespeichert; sie werden nicht an Dritte weitergegeben.


Die Anmeldung ist verbindlich. Sie gilt als bestätigt, falls keine schriftliche oder telefonische Absage erteilt wird.

Nur bei Änderungen und Kursabsagen werden Sie benachrichtigt.


Die Anmeldungen sollten spätestens 4 Arbeitstage vor Kursbeginn eingegangen sein. Die Aufnahme in die Kurse erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung bei der Geschäftsstelle.

 

Weitermeldeliste

Sie haben im Kurs die Möglichkeit sich in die Weitermeldeliste für das nächste Semester einzutragen. Ihre Unterschrift auf der Weitermeldeliste gilt dann als verbindliche Anmeldung für das kommende Semester und Sie sind automatisch angemeldet, vorausgesetzt dieser Kurs wird nochmals angeboten. Die Abmelde- und Rücktrittsmöglichkeiten gelten hier genauso.


Gebühren

Die Gebühren für den Besuch der Veranstaltungen sind im Programmheft ausgewiesen. Bei Kursen mit Materialverbrauch sind die Materialkosten nicht in den Kursgebühren enthalten. Diese Materialkosten werden in der Regel separat ausgewiesen und gemeinsam mit den Kursgebühren in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Gebühren erfolgt per Überweisung nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnungszustellung erfolgt nach dem 3. Kursabend. Die Kursgebühr ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu überweisen. Für die Anmahnung von Teilnehmergebühren erhebt die VHS eine Bearbeitungsgebühr von € 4,00. Bei Vorträgen oder Einzelveranstaltungen wird die Gebühr an der Abendkasse bezahlt.


Die VHS gewährt folgende Gebührenermäßigungen:

25 % Ermäßigung für Schüler, Studenten, Auszubildende, ALG –Empfänger, Leistungsempfänger nach dem Asylbewerbergesetz, Menschen mit Behindertenausweis (GdB50) auf Kurse und Seminare. Keine Ermäßigung bei Studienreisen, Exkursionen, Führungen und Kinderkursen. Geschwisterrabatt beim 2. Kind 25 %. Diese Regelung gilt nicht für Kurse, mit weniger als 10 voll zahlenden Teilnehmern/innen.


Kinder/Familienangebote mit Ausnahme solcher Kurse, die vom Land Baden-Württemberg nicht gefördert werden, sollen lediglich kostendeckend (d.h. Honorar = Gebühr) kalkuliert werden. Der VHS-Beirat hat die Möglichkeit, diese Kurse, wenn sie von besonderer sozialer Bedeutung sind, zusätzlich günstiger zu gestalten.


Der Ermäßigungsanspruch entfällt bei Kursen mit weniger als 10 voll zahlenden Teilnehmern.

Über weitere Gebührenermäßigungen oder Befreiungen in besonderen Einzelfällen entscheidet der/die Bürgermeister/in.


Abmeldung / Rücktritt

Angemeldete Kursteilnehmer können sich ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der VHS-Geschäftsstelle abmelden:


Folgende Fristen sind für einen kostenfreien Rücktritt zu ­beachten:

– bei Kursen mit 7 oder weniger Terminen, bei Wochenendkursen und Exkursionen: bis zu 4 Arbeitstage vor Kursbeginn

- bei Kursen mit 8 oder mehr Terminen: bis zu 4 Arbeitstage nach dem ersten Kursabend

Bei Kursen von Elena Romanzin gilt die Sonderfrist von 7 Arbeitstagen vor Kursbeginn.

 


Entscheidend ist der Eingang der Abmeldung bei der VHS-Geschäftsstelle.


Das Fernbleiben vom Kurs bzw. von der Exkursion gilt nicht als Abmeldung!

Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird die volle Kursgebühr zuzüglich der Materialgebühr erhoben.


Durchführung der Veranstaltungen

Die VHS kann eine Veranstaltung wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder auch aus anderen Gründen absagen. In diesem Fall werden die angemeldeten Kursteilnehmer benachrichtigt. Weitergehende Forderungen gegenüber der VHS sind ausgeschlossen.


Durch Krankheit oder sonstige Verhinderung des Kursleiters ausfallende Stunden werden nachgeholt.


Ein Sprachkurs kann bei weniger als acht Teilnehmern in der Regel nur durchgeführt werden, wenn ein von der VHS festgesetzter Preisaufschlag von allen Kursteilnehmern akzeptiert wird. Die Entscheidung fällt zu Beginn der zweiten Kursveranstaltung.


Über eine Kurszusammenlegung oder Kursteilung entscheidet die Leitung der Volkshochschule.


Teilnahmebescheinigungen

Bei der Anmeldung ist zu vermerken, ob eine Teilnahmebescheinigung gewünscht wird. Diese wird gegen Ende des Kurses vom Kursleiter ausgehändigt, wenn mindestens 80 % der Kurstermine besucht wurden. Die Gebühr für die Bescheinigungen ist in den Kursgebühren enthalten. Kursbescheinigungen, die nach Ablauf eines Semesters verlangt werden, können nur bis 3 Jahre rückwirkend und gegen Zahlung von 3,00 € ausgestellt werden.


Unterrichtsräume

Die Teilnehmer werden um pflegliche Behandlung der Räume und Einrichtungen gebeten. Die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes ist zu beachten. In allen Schul- und Unterrichtsräumen ist das Rauchen verboten.


Haftung

Die Volkshochschule vermittelt die Veranstaltungen, übernimmt jedoch keine Haftung für irgendwelche Schäden, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Studienfahrten entstehen können. Dies gilt für die Teilnehmer und die Dozenten. Eltern haften für ihre Kinder. Kursteilnehmer haften für die durch sie verursachten Schäden.


Aktuelle Hinweise

Hinweise über Änderungen bei Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Lokalteil der örtlichen Tageszeitungen oder dem Mitteilungsblatt der Stadt Wehr.


Veranstaltungsorte

-          Talschule I, Talschule II, Talschule III sowie Talturnhalle (Schulplatz 4-7)

-          Gemeinschaftsschule Wehr, Zelgturnhalle (Zelgstraße 39 und 39a)

-          Seebodenhalle (Seebodenstr. 21)

-          Altes Schloss (beim Rathaus)

-          Seminarraum/ Gruppenräume, Hintereingang Stadthalle Wehr (Hauptstraße 14)

-          Museum der Stadt Wehr (Hauptstraße 14)

-          Grund- und Hauptschule Öflingen (Wehratalstraße 56, Stadtteil Öflingen)

-          Stadthalle Wehr (Hauptstr. 14)

-          Hallenbad Wehr (Frankenmatt 10)

-          Mediathek (Waldstr. 8)

-          Tanzstudio Iris Jäger (Schopfheimerstr. 16)

-          Evangelischer Pfarrsaal (Bahnstr. 4)

-          Die Küche (Todtmooser Straße 43)

-          VHS-Gymnastikraum (Bahnhofsplatz 9a)

-          Familienzentrum (Georg-Kerner-Str. 12)


Unterrichtsfreie Zeit

Sofern mit den Kursleitern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, finden während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen keine Kurse statt.